Gibt es eine Wertanrechnung von Wertgegenständen?
Hier geht es zum Thema Wertanrechnung bei Haushaltsauflösung / Entrümpelung.
Ja und Nein. Die Praxis zeigt, dass meistens die Wertgegenstände bereits vor einer Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung oder Entrümpelung entnommen, verkauft oder verschenkt wurden oder einfach zu alt sind. Sollten sie dennoch über kleine Schätze verfügen, bieten sie uns diese gerne an. Wertgegenstände ziehen wir dann zu fairen Konditionen vom Angebotpreis ab.
Elektrogeräte: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Öfen, Smart TV usw. (nicht älter als 10 Jahre)
Möbel: Gut erhaltene Möbel die nicht zu alt sind (kein Eiche rustikal, Nussbaum oder ähnliches)
Geschirr: Villeroy & Boch, Hutschenreuther, Rosenthal, Markengeschirr
Gold: Goldmünzen, Silbermünzen, Goldschmuck usw.
Spielzeug: Alte Blechautos, Schuco, Märklin, Puppen, Steif, Teddys
Military: Orden, Dokumente, Uniformen